BGH ZUM ANSCHLAG AUF NORDSTREAM -PIPELINES – Was der Beschluss wirklich bedeutet

    BGH zum Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines: Was der Beschluss wirklich bedeutet.

    Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 10.12.2025 – StB 60/25) hat die Haftbeschwerde eines Beschuldigten verworfen, dem eine Beteiligung an den Sprengstoffanschlägen auf Nord Stream 1 und 2 vorgeworfen wird.

    Worum es rechtlich geht::
    • Es besteht dringender Tatverdacht, dass der Soldat mit 6 anderen Mittätern mit einer Yacht von Lubmin aus zum Tatort gefahren ist, und dort die Sprengsätze an den Pipelines angebraucht hat
    • Es besteht deutsche Strafgewalt trotz Tatorten in Seegebieten weil es ein Angriff auf die deutsche Infrastruktur war
    • Es gibt „Kombattantenprivileg“ und damit auch keine Immunität bei verdecktem Vorgehen und Angriffen auf zivile Infrastruktur.

    Was der Beschluss aussagt – und was er ausdrücklich nicht abschließend klärt (z.B. Auftraggeber/Steuerung im Detail; Beweisfragen für ein späteres Hauptverfahren).

    Meine Einordnung:
    Was bedeutet das strafrechtlich – und welche politischen Konsequenzen drängen sich auf, wenn eine zentrale Infrastruktureinrichtung getroffen wird?

    Schreiben Sie Ihre Meinung gern in die Kommentare.

    Quellen:
    BGH (Volltext, PDF): https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2025/StB__60-25.pdf?__blob=publicationFile&v=5
    LTO-Bericht: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-stb6025-nord-stream-anschlag-2022-haftbeschwerde-immunitaet-ukraine-russland

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